Was gilt es bei der Wohnungsübergabe zu beachten

Oft ist es so, dass es gerade bei einer Wohnungsübergabe zu erheblichen Schwierigkeiten kommt. Es kommt sehr häufig zu unterschiedlichen Meiningen zwischen Mieter und Vermieter und das sollte natürlich vermeiden werden und das kann es auch. Damit also die Übergabe der Wohnung gut verläuft, ist es wichtig einige Dinge zu beachten. Ist eine Wohnung bereits seit längerer Zeit gemietet, dann wird es unmöglich sein, diese in einem tadellosen Zustand zu verlassen.

Abnutzungserscheinungen gibt es immer. Aber diese sind dann selbstverständlich mit den angefallenen Mietzahlungen abgegolten. Aber dennoch, will jeder Mieter ja gerne die hinterlegte Kaution zurück. Und daher gilt es, sich auf die Übergabe sehr gut vorzubereiten. Wichtig ist es zuerst die Wohnung, innerhalb der Kündigungsfrist zu kündigen, gleichzeitig kann auch der Termin zur Übergabe vereinbart werden.

Perfekt ist es, ein Übergabeprotokoll vorzubereiten. In diesem Protokoll wird der Zustand der Wohnung festgehalten. Kommt es zur Übergabe, dann muss die Wohnung vollständig geräumt sein. Auch Gegenstände die nachträglich angebracht wurden, müssen alle wieder entfernt werden.

Und dann gilt es natürlich die Wohnung zu putzen, Besenrein ist das Mindeste. Je besser der erste Eindruck der Wohnung ist, desto besser wird auch die Übergabe verlaufen. Zu merken gilt es immer, der Vermieter hat ein Recht darauf, dass die Wohnung in den ursprünglichen Zustand versetzt wird. Außer es wurde etwas anderes vereinbart, das aber sollte dann schriftlich erfolgt sein.

Was gilt es noch zu beachten

Kam es zu Beschädigungen in der Wohnung durch unsachgemäße Behandlung, dann sind diese immer vor der Übergabe der Wohnung zu beheben. Erfolgt das nicht, dann wird der Betrag für die Instandsetzung, von der Kaution abgezogen. Steht im Mietvertrag Renovierungspflicht, dann muss dieser Klausel auch Folge geleistet werden. Wichtig ist es bei der Übergabe alle Zählerstände abzulesen und diese auch im Protokoll zu vermerken.

Dieses Protokoll wird immer von beiden Parteien unterschrieben und auch an beide ausgehändigt. Findet der Übergabetermin statt, dann müssen dem Eigentümer alle Schlüssel die ausgehändigt wurden zurückgegeben werden. Natürlich auch eventuell angefertigte Ersatzschlüssel. Bei der Übergabe kann gerne eine dritte neutrale Person dabei sein, um spätere Streitigkeiten zu verhindern. Die dritte Person, sollte dann aber auch das Protokoll unterschreiben.