Muss beim Auszug gestrichen werden?

Viele werden sich die Frage stellen, ob eine Mietwohnung beim Auszug gestrichen werden muss. Pauschal kann das nicht beantwortet werden, denn das kommt immer auf den Mietvertrag an. Wenn die Wohnung gestrichen werden muss, dann muss das zwingend im Mietvertrag vereinbart sein. Aber genau bei diesem Punkt kommt es zwischen Mieter und Vermieter regelmäßig zu Streitigkeiten.

So sieht es in der Realität aus

Wenn beabsichtigt wird, dass die Wohnung gekündigt werden soll, dann ist es anzuraten, dass der Mieter den Mietvertrag ganz genau durchliest. Steht in diesem Mietvertrag nicht ausdrücklich drin, dass gestrichen werden muss, dann muss das auch nicht gemacht werden.

In der Regel reicht es dann vollkommen aus, die Wohnung besenrein zu verlassen. Aber wenn man eine Wohnung mit einer weißen Wand angetroffen hat und diese blau streicht, dann muss diese Wand wieder in den Urzustand versetzt werden. Also dabei würde es sich dann schon wieder um eine Ausnahme handeln, denn jetzt muss gestrichen werden.

Wichtig ist es auch, grobe Schäden auszubessern also dann, wenn eine Tür zum Beispiel beschädigt wurde, dann muss diese Fachgerecht repariert oder gar ersetzt werden. Wer sich mit dem Mietvertrag darauf eingelassen hat, beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen, der ist mit Unterschrift des Mietvertrags auch verpflichtet die komplette Wohnung zu streichen.

Die Wohnungsübergabe

Die Wohnungsübergabe heißt also nicht, dass die Wohnung immer in einem exakten Zustand sein muss. Eine Wohnung kann nach längerer Miete niemals noch den Zustand besitzen, wie dieser bei dem Einzug war. Die normalen Abnutzungserscheinungen sind immer vorhanden. Und diese werden dann auch mit der Miete abgegolten. Damit es aber dazu kommt, dass die Kaution auch vollständig zurückbezahlt wird, ist es gut, sich immer bestens auf die Übergabe vorzubereiten.

Zuerst muss natürlich unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden. Und gleichzeitig sollte auch der Übergabetermin vereinbart werden. Kommt es zu der Übergabe, dann muss die Wohnung vollständig geräumt sei. Zudem wird alles entfernt, was nachträglich angebracht wurde. Der Vermieter hat immer das Recht, dass die Wohnung im Urzustand übergeben wird.

Schäden müssen immer beseitigt werden. Besteht eine Renovierungspflicht, per Mietvertrag, dann muss der Vermieter sich auch daran halten Hält sich der Mieter nicht an diese Klausel, dann kann der Vermieter diesen Betrag von der Kaution abziehen. Die Wohnung ist immer besenrein zu verlassen.