Die Hausordnung

Ordnung im Haus muss in aller Regel sein. In einem Mietshaus mit mehreren Parteien gibt es deswegen in aller Regel eine Hausordnung. Der Hauswart, den es in den Vorkriegsjahren noch gab, der dann plötzlich Blockwart mit erweiterten Kompetenzen wurde, den gibt es heutzutage, wenigstens nahezu nicht mehr. Auch hat das Wort Hausordnung heute wohl einen weniger restriktiven Klang als es ihn noch vor 100 Jahren hatte.

Wer kennt sie nicht, wenn nicht mehr aus eigener Erfahrung, dann aus Filmen, die Gesetze der Hausordnung, die Lärm in Hausgang, Damenbesuch, etc. verbieten? Oder wesentlich harmloser, die Verpflichtung, den Treppenaufgang alle 14 Tage zu putzen? Ordnung muss sein. Ein deutscher Grundsatz, der sich aber beim Zusammenleben in Mietshäusern deutlich bewahrheitet.

Was heißt denn Hausordnung überhaupt?

Es geht tatsächlich nicht um die Hausordnung an sich, oder das Wort. Es geht wirklich um eine gewisse Grundeinstellung dem Leben gegenüber. Dies wiederum ist ganz klar eine Angelegenheit der persönlichen Freiheit. Wie jedoch vorgehen, wenn die eigene, vielleicht nur sogenannte „persönliche“ Freiheit, die der anderen beeinträchtigt? Ganz klarer Fall: Der stärkere, beziehungsweise der, der in der Überzahl ist, gewinnt.

Herkömmlich fällt das mit dem Reglement der Hausordnung zusammen, manchmal ist aber auch das Gegenteil der Fall. Doch was, außer die Polizei holen, will man nun, wenn in der Nachbarwohnung eine Menge Menschen feiern, auch nach der strengsten Hausordnung ab und an erlaubt? In aller Regel, so ist das in deutschen Mietshäusern, existiert ein friedliches Miteinander.

Doch, wenn, wie Eingang des Absatzes erwähnt, gewisse Grundvoraussetzungen nicht vorhanden sind, weil sie nicht vermittelt wurden, weil sie verschüttet gegangen sind, weil sie absichtlich ignoriert werden, sieht das Ergebnis Siedlungen wie in Neukölln oder zahlreiche anderen Beispiele aus den Randgebieten der Ballungszentren Europas aus.

Gesetzliche Regelungen

Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag akzeptiert der Mieter im Allgemeinen auch die Hausordnung. Die Hausordnung bezieht sich also auf den Mietvertrag – und die Bedeutung des Mietvertrages ist gesetzlich eindeutig geregelt. So hat also jede Hausordnung auch einen gesetzlichen Hintergrund. Abgesehen davon sind viele Rechte und Pflichten, die ein Mieter, genauso wie auch ein Vermieter hat, in zahllosen andern Vorschriften und Gesetzen der deutschen Rechtsprechung verankert. Das Grundgesetz macht hier nur den Anfang.